Wer muss zur MPU?
Eine MPU wird angeordnet, wenn:
„Alkohol-MPU“ Ein Kraftfahrer mehrfach mit Alkohol im Straßenverkehr aufgefallen ist, oder einmal mit einer Promillezahl von 1,6 Promille oder mehr
(dieser Wert gilt auch für Fahren unter Alkoholeinfluss mit dem Fahrrad).
Verkehrsauffälligkeiten unter Alkoholeinfluss stellen 58 Prozent aller Begutachtungsfälle (Quelle: BASt, 2007)
„ Drogen-MPU“ Ein Kraftfahrer entweder unter Drogeneinfluss im Straßenverkehr aufgefallen ist, oder der Fahrerlaubnisbehörde liegen Hinweise vor, dass ein Kraftfahrer außerhalb des Straßenverkehrs gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen hat (durch Drogendelikte oder Drogenmissbrauch).
„Punkte-MPU“ Mehr als 7 Punkte beim Fahreignungsregister in Flensburg registriert sind oder besonders schwerwiegende Verkehrsverstöße vorliegen.
„Straftaten-MPU“ Der Kraftfahrer strafrechtlich mehrfach in Erscheinung getreten oder mit Straftaten aufgefallen ist, die auf eine besonders hohe Aggressivität oder geringe Impulskontrolle schließen lassen.