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Wer muss zur MPU?


Eine MPU wird angeordnet, wenn:

„Alkohol-MPU“     Ein Kraftfahrer mehrfach mit Alkohol im Straßenverkehr aufgefallen ist,                          oder einmal mit einer Promillezahl von 1,6 Promille oder mehr (dieser                          Wert gilt auch für Fahren unter Alkoholeinfluss mit dem Fahrrad).                          Verkehrsauffälligkeiten unter Alkoholeinfluss stellen 58 Prozent aller                          Begutachtungsfälle (Quelle: BASt, 2007)
„ Drogen-MPU“    Ein Kraftfahrer entweder unter Drogeneinfluss im Straßenverkehr                          aufgefallen ist, oder der Fahrerlaubnisbehörde liegen Hinweise vor,                          dass ein Kraftfahrer außerhalb des Straßenverkehrs gegen                          das Betäubungsmittelgesetz verstoßen hat (durch Drogendelikte oder                          Drogenmissbrauch).
„Punkte-MPU“      Mehr als 7 Punkte beim Fahreignungsregister in Flensburg  registriert                          sind oder besonders schwerwiegende Verkehrsverstöße vorliegen.
„Straftaten-MPU“ Der Kraftfahrer strafrechtlich mehrfach in Erscheinung getreten                          oder mit Straftaten aufgefallen ist, die auf eine besonders hohe                          Aggressivität oder geringe Impulskontrolle schließen lassen.