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Kosten der MPU


Die Kosten des Gutachtens richten sich nach der Frage, die das Gutachten beantworten soll (z.B. Alkohol, Drogen etc.). Die Fragestellung des Gutachtens wird von der Fahrerlaubnisbehörde festgelegt und ergibt sich aus den Sachverhalten, die zu den Bedenken geführt haben.
Die Kosten für die Begutachtung sind seit August 2018 nicht mehr per Gebührenordnung fest geregelt.
Daher ruft jede Begutachtungsstelle eine eigene „Preisliste“ für die Begutachtung auf.

ACHTUNG!! Hierbei gibt es deutliche Preisunterschiede !! Gerne beraten wir Sie hierzu.

Außerdem können noch weitere Kosten für Urintests und Haaranalysen kommen, die im Vorfeld anfallen.